Alles was Sie über die Vermietung wissen müssen - Hier erfahren Sie es.
Sie möchten Ihre Immobilie vermieten. Dann können Sie das natürlich privat tun. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Der Vorteil liegt in der Erfahrung des Maklers, um eine professionelle Abwicklung zu garantieren. Als besonders angenehm empfinden Eigentümer die Zeitersparnis, die eine Abwicklung über den Makler bringt. Und auch vor Fehlern bei der Vermietung schützt Sie der Fachmann. Durch die Erfahrung wird außerdem geholfen, potenzielle Mieter vorzusortieren.
Doch wie und mit was fangen Sie an, wenn Sie die Vermietung selbst in die Hand nehmen möchten. Hier erfahren Sie es in einer Schritt für Schritt Erklärung für die Vorgehensweise bei der Vermietung.
Um die Immobilie vermieten zu können, werden ein paar Unterlagen benötigt. Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich freien Zugang zu den Unterlagen Ihrer Immobilie. Im Folgenden sehen Sie Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie für die Vermietung benötigen.
Energieausweis
Dieser ist Pflicht und darf auch bei der Vermietung nicht fehlen. Weisenbach Immobilien arbeitet mit Experten zusammen. So erstellen Energieberater auch für Ihre Immobilie den passenden Energieausweis. Mehr zum Energieausweis finden Sie im Ratgeber. Einfach hier klicken.
Mietpreis und Nebenkosten bzw. Betriebskosten
Halten Sie sich an den örtlichen Mietspiegel, um die Kaltmiete für Ihre Immobilie festzulegen. Sie finden die Angaben unter der Rubrik Mietspiegel. Hier sehen Sie auch die durchschnittlichen Nebenkosten in der Region und eine Auflistung, was der Vermieter dem Mieter als Nebenkosten anrechnen kann.
Schöne Aufnahmen Ihrer Immobilie
Bilder sagen mehr als tausend Worte. Und selbst so mancher Makler schafft es nicht, schöne Aufnahmen von Immobilien zu erstellen. Weisenbach Immobilien ist Ihr Experte für die Immobilienfotografie. Ob Drohnenaufnahmen aus der Luft, Außenaufnahmen oder Innenaufnahmen mit Weitwinkelobjektiv - so überzeugen Sie Interessenten schon vor einer Besichtigung.
Für Sie als privater Vermieter bleibt die eigene Kamera oder das Smartphone.
Exposé für die Vermarktung
Haben Sie einen Energieausweis, Grundrisse und die Wohnflächenberechnung können Sie das Exposé erstellen. Dieses sollte die Grunddaten der Immobilie enthalten. Außerdem sollten Sie hier bereits wissen, was die
monatliche Kaltmiete und die Höhe der
Betriebskosten sind. Dann können Sie die Immobilie anbieten und Anfragen von Interessenten bearbeiten.
Mietvertrag
Sie haben nun einen passenden Mieter ausgewählt und möchten vermieten. Dann darf ein rechtssicherer Mietvertrag nicht fehlen. Sichern Sie sich als Vermieter ab. Haus und Grund ist Partner von Weisenbach Immobilien und der Ansprechpartner für rechtskonforme Mietverträge.
Diese Unterlagen sollten Sie als Vermieter haben.
Vom Mieter benötigen Sie wiederum andere Unterlagen. Diese werden Ihnen folgend genauer erläutert.
Für die Vermietung benötigen Sie Unterlagen vom Mieter, um letztendlich die richtige Wahl zu treffen.
Zu den relevanten Informationen für Vermieter zählt die finanzielle Situation des Mieters. Auch seine Personalien oder etwaige Empfehlungen sind von Bedeutung.
Vermieter sollten die Ausweispapiere genau in Augenschein nehmen und darauf achten, dass diese noch gültig sind. Sollten Sie bei etwas stutzig werden, ist Vorsicht geboten. Sie möchten sicherlich niemanden, der mit dem Gesetz in Konflikt steht oder als Mietnomade durch Wohnungen tingelt.
Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, hat beim Nachweis dieser nichts zu verbergen. Anhand der aktuellen Gehaltsnachweise gewinnen Sie als Vermieter eine Vorstellung davon, ob ein Interessent sich Ihre Wohnung überhaupt leisten kann. Achtung: Solche Dokumente sind nicht fälschungssicher. Auch sagt die Solvenz eines Mieters nicht automatisch etwas über dessen Zahlungsmoral aus.
Wer keine unerklärbaren Außenstände hat, besitzt auch in Sachen Bonität-Auskunft eine reine Weste und legt dieses Dokument freiwillig vor. Verpflichtet ist ein Mieter per Gesetz dazu zwar nicht. In der Praxis aber ist die Bonität-Auskunft Standard.
In vielen Großstädten ist es inzwischen üblich, dass Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von potentiellen Mietern verlangen. Diese Bescheinigung kann der aktuelle Vermieter erstellen. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten: So kann es sein, dass der aktuelle Vermieter die Bescheinigung verweigert, solange der Mieter noch nicht ausgezogen ist. Auch, wer bisher in einer Eigentumswohnung gelebt hat, kann ein solches Dokument nicht vorlegen. Dennoch kann es sich in beiden Fällen durchaus um vertrauenswürdige Mieter handeln.
Üblich sind auch Empfehlungsschreiben oder Informationen zum aktuellen Vermieter. Wer Kontakt mit dem aktuellen Vermieter aufnimmt, ist vor Täuschungen allerdings nicht gefeit. Der aktuelle Vermieter ist Ihnen gegenüber nicht zur Wahrheit verpflichtet und kann auch einfach versuchen, einen unliebsamen Mieter wegzuloben. Aufschluss über das aktuelle Mietverhältnis gibt aber zum Beispiel auch die Frage nach Gründen für den Umzug. Danach sollten Sie sowohl den Mieter als auch seinen aktuellen Vermieter fragen.
Bei diesem Thema sollten Vermieter Vorsicht walten lassen. Denn sind die Fragen allzu privat, darf ein Mieter per Gesetz lügen. Gestattet sind Fragen nach der aktuellen Arbeitsstelle, finanziellen Einkünften, einer Probezeit bei der Arbeit oder einer etwaigen Kündigung. Außerdem dürfen Sie alle für das Mietverhältnis relevanten Informationen einholen und zum Beispiel nach dem Grund für den Umzug oder die Häufigkeit von Umzügen in den vergangenen Jahren fragen. Untersagt sind hingegen Fragen zu Parteizugehörigkeit, Religion, Familienplanung, Vorstrafen oder Rauch- und Trinkgewohnheiten. Solche Fragen sind im Fragebogen des Vermieters tabu. Wer sich als Vermieter aber dennoch gegen eine total verrauchte Wohnung schützen möchte, sollte entsprechende Klauseln zum Umgang mit der Wohnung im Mietvertrag festlegen.
Manche Vermieter lassen sich zur Absicherung Ihrer finanziellen Ansprüche eine Bürgschaft vom Mieter vorlegen.
In der Regel ist es aber nicht zulässig, mehr als drei Monatsmieten in Form einer Kaution oder einer Bürgschaft abzusichern. Wer als Vermieter beides fordert, muss darauf achten, dass die finanzielle Obergrenze nicht überschritten wird. Anders sieht es hingegen mit freiwillig vorgelegten Bürgschaften Dritter aus. Sie darf ein Vermieter im Falle eines Zahlungsausfalls in unbegrenzter Höhe in Anspruch nehmen. Oftmals verzichten Vermieter ganz auf eine Kautionszahlung und verlangen statt dessen eine
Bürgschaftserklärung einer Bank. Dabei verpflichtet sich das Geldinstitut, auf Forderung des Vermieters die vertraglich geregelte Kaution zu zahlen. Viele Banken haben dafür entsprechende Vordrucke. Voraussetzung: Der Mieter hat ein Sparkonto bei der betreffenden Bank.
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