Wichtige Vertragsinhalte und Klauseln im Kaufvertrag: Worauf Sie achten sollten

Ratgeber - Auf was man beim Kaufvertrag achten sollte - Klauseln und Vertragsinhalte

Der Kaufvertrag ist der entscheidende rechtliche Schritt beim Immobilienverkauf. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und schützt Käufer wie Verkäufer vor späteren Unstimmigkeiten. Doch was gehört unbedingt in den Kaufvertrag, und welche Klauseln sollten Sie besonders beachten? Hier ein umfassender Überblick:

1. Parteien des Vertrags

Der Kaufvertrag beginnt mit der genauen Benennung der Vertragspartner:

  • Verkäufer: Alle Eigentümer der Immobilie müssen im Vertrag genannt sein.
  • Käufer: Auch hier müssen die vollständigen Angaben vorliegen.

Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten korrekt aufgeführt sind, insbesondere bei Erbengemeinschaften oder Miteigentümern.

2. Präzise Beschreibung der Immobilie

Eine detaillierte Beschreibung der Immobilie ist unverzichtbar. Diese umfasst:

  • Adresse und Lage der Immobilie.
  • Angaben zur Grundstücksgröße, Wohnfläche und Nutzfläche.
  • Eintragungen im Grundbuch, wie Lasten, Hypotheken oder Wegerechte.
  • Besonderheiten wie Einliegerwohnungen, Sondernutzungsrechte oder Baulasten.

3. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis muss klar definiert sein, einschließlich der Zahlungsmodalitäten:

  • Fälligkeit des Kaufpreises (z. B. nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch).
  • Zahlungsweise (in der Regel per Überweisung auf ein Treuhandkonto des Notars).
  • Eventuelle Sondervereinbarungen, wie Ratenzahlungen oder Abschlagszahlungen.

4. Übergabe der Immobilie

Im Kaufvertrag wird festgelegt, wann und wie die Immobilie übergeben wird:

  • Übergabetermin: Datum, ab dem der Käufer die Immobilie nutzen darf.
  • Zustand der Immobilie: Muss sie geräumt übergeben werden?
  • Risikoübertragung: Ab wann gehen Risiken wie Schäden durch Feuer oder Leitungswasser auf den Käufer über?

5. Auflistung von Gegenständen

Wenn Einbauten oder Möbel im Kaufpreis enthalten sind, müssen diese ausdrücklich im Vertrag genannt werden, z. B.:

  • Küche, Einbauschränke oder Gartenhäuschen.
  • Lampen, Rollos oder Markisen.

6. Haftungsausschluss für Sachmängel

Private Verkäufer können in der Regel die Haftung für Sachmängel ausschließen. Im Kaufvertrag sollte dazu stehen:


„Die Immobilie wird verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind vorsätzlich verschwiegene Mängel.


7. Regelung von Altlasten und Belastungen

Der Käufer sollte darüber informiert sein, ob die Immobilie mit Hypotheken, Grundschulden oder anderen Lasten belegt ist. Der Vertrag regelt, ob der Verkäufer diese Lasten vor der Übergabe löschen muss.

8. Notarkosten und sonstige Gebühren

Im Kaufvertrag wird auch geregelt, wer welche Kosten übernimmt:

  • Notarkosten: Trägt in der Regel der Käufer.
  • Grunderwerbsteuer: Ebenfalls Aufgabe des Käufers.
  • Eventuelle Ausnahmen sollten vertraglich festgehalten werden.

9. Rücktrittsrechte

In manchen Fällen können Rücktrittsrechte vereinbart werden, z. B.:

  • Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt.
  • Wenn Lasten oder Baulasten nicht wie vereinbart gelöscht werden.

10. Individuelle Vereinbarungen

Zusätzlich können individuelle Klauseln aufgenommen werden, wie:

  • Regelungen zur Nutzung bis zur Übergabe (z. B. wenn der Verkäufer die Immobilie vorerst weiter nutzen möchte).
  • Verpflichtung des Käufers zur Renovierung oder Modernisierung.

Fazit - Klausen und Vertragsinhalte im Kaufvertrag

Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag ist essenziell, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Verkauf rechtlich abzusichern. Lassen Sie den Vertrag stets von einem Notar erstellen und prüfen, da dieser neutral die Interessen beider Parteien wahrt.

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Peter Weisenbach

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