Wichtige Fragen beim Grundstücksverkauf
Welche Vorgehensweise sich beim Verkauf eines Grundstücks anbietet, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie Sie den Wert Ihres Grundstücks festlegen, erfahren Sie hier.
Der Verkauf eines Grundstücks ist genau wie ein Haus- oder Wohnungsverkauf gut vorzubereiten.
Zuerst sollten Sie einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Denn dieser informiert über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Nur, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch vermerkt sind, sind Sie auch berechtigt, das Grundstück zu verkaufen. Stehen weitere Eigentümer im Grundbuch, können Sie das Grundstück nur mit deren Erlaubnis veräußern.
Der Grundbuchauszug liefert auch Informationen zu den Eigenschaften Ihres Grundstücks (z.B. Lage und Größe) oder dessen etwaigen Belastungen und Beschränkungen etwa durch Wegerechte. Diese Informationen werden auch für die Bewertung benötigt.
Um ein Grundstück zu verkaufen muss der Markt- beziehungsweise Verkehrswert bekannt sein. Dieser Preis ist aktuell für das Grundstück bei einem Verkauf erzielbar.
Um ein Grundstück zu bewerten, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle:
Die Art und Weise, wie sich ein Grundstück bebauen lässt, entscheidet über seinen Wert. Hier stellen sich folgende Fragen:
Wie das Grundstück bebaut werden darf ist die Grundlage, um die richtige Käuferzielgruppe zu bestimmen.
Um die Zielgruppe für den Grundstücksverkauf anzusprechen, ist es wichtig, die für sie relevanten Vorzüge im Exposé zu beschreiben und über die zielgruppenrelevanten Medien (Immobilienportale, Tages-/Wochenzeitungen etc.) zu bewerben.
Ist ein passender Käufer für das Grundstück gefunden, gilt es, sich über den Kaufpreis zu einigen.
Bieterverfahren:
Bei mehreren Interessenten kann das Bieterverfahren beitragen, um die Interessenten durch Gebote den Verkaufspreis für ein Grundstück festzulegen. Im Exposé des Grundstücks wird dafür in der Regel ein Mindestpreis festgelegt und vermerkt, dass die Preisfindung über ein Bieterverfahren erfolgt.
Nach dem Besichtigungstermin geben die Kaufinteressenten (z.B. per E-Mail) ein Gebot für das Grundstück ab. Der Eigentümer entscheidet sich im Anschluss für einen Preis beziehungsweise einen Interessenten. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, sich für das höchste Gebot zu entscheiden. Andererseits sind auch die Gebote der Kaufinteressenten nicht bindend.
Art der Unterlage und Bezugsquelle():
In einigen Fällen sind zudem diese Unterlagen wichtig, um ein Grundstück zu verkaufen:
Bei Einigung des Verkäufers und Käufers über den Kaufpreis, schließen beide einen notariell beurkundeten Kaufvertrag miteinander. Im Anschluss lässt der Notar den neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen – der Abschluss des Grundstücksverkaufs.
Beim Verkauf eines Grundstücks fallen verschiedene Kosten an.
Kosten für den Käufer:
Kosten für den Verkäufer
Beim Grundstücksverkauf können Steuern anfallen.
Spekulationssteuer:
Wenn der Eigentümer das Grundstück in weniger als zehn Jahre nach dessen Erwerb wieder veräußern will, so fällt die sogenannte Spekulationssteuer an.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Grundstück bebaut ist oder war und Sie als Eigentümer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor in dem Gebäude gewohnt haben.
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